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RG, 19.05.1899 - Rep. II. 110/99 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist unter "gewerblicher Niederlassung" in § 2 des Reichsgesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes vom 27. Mai 1896 nicht nur die Hauptniederlassung, sondern auch die Zweigniederlassung des Beklagten zu verstehen?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unlauterer Wettbewerb. ; Gerichtsstand.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 44, 361
Wird zitiert von ... (2)
- FG Schleswig-Holstein, 28.06.2001 - V 65/01
Zur Anwendung von § 92 InsO auf abgabenrechtliche Haftungsansprüche
Die abgabenrechtliche Haftung nach §§ 69, 34 AO setzt eine schuldhafte Pflichtverletzung voraus und hat Schadenersatzcharakter (st. Rspr. vgl. nur: Bundesfinanzhof(BFH)-Urteil vom 1. August 2000 V II 110/99, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2000, 1954 m. w. N.) Sie begründet eine Sonderverbindlichkeit gegenüber dem Fiskus, die auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur vom FA und nicht vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden kann. - OLG Karlsruhe, 22.10.1997 - 6 U 48/97
Gerichtsstand für Wettbewerbshandlung einer Zweigniederlassung
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